Sie interessieren sich für ein Elektroauto oder einen E-Hybrid? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt:
Mit der aktuellen E-Fahrzeug-Förderung 2026 können Sie sich beim Neuwagenkauf attraktive staatliche Zuschüsse sichern.
Wir zeigen Ihnen, wie einfach das geht.
Der Umstieg auf Elektromobilität soll einfacher, günstiger und attraktiver werden.
Deshalb unterstützt der Staat den Neukauf von Elektroautos und E-Hybriden mit finanziellen Zuschüssen.
Für Sie bedeutet das:
geringere Anschaffungskosten
moderne, zukunftssichere Mobilität
ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz
Ab Januar 2026 profitieren Käufer eines neuen E-Fahrzeugs von attraktiven Förderungen:
Fördersummen im Überblick
Mindestens 3.000 € staatlicher Zuschuss pro Fahrzeug
Bis zu 6.000 € Förderung für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
Käufer oder Leasingnehmer eines neuen E-Fahrzeugs
Einhaltung einer Mindesthaltedauer (36 Monate)
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Reine Elektrofahrzeuge (BEV)
Plug-in-Hybride mit entsprechenden CO₂-Werten
Kaufen oder Leasen Sie einer unserer
Elektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybride
Kauf- oder Leasingvertrag ; Zulassungsbescheinigung; Einkommensnachweise
Voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Wir informieren Sie gerne.
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.
Ja, das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.
Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.
Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.
Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.
Sie möchten wissen, welches E-Fahrzeug zu Ihnen passt und wie hoch Ihre Förderung ausfällt?
Gerne beraten wir Sie beim Neukauf eines E-Fahrzeugs oder E-Hybrids und erklären, worauf Sie achten müssen und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind.
Hinweis: Es erfolgt keine Vorleistung, keine Abtretung und der Abschluss eines Kaufvertrags ist nicht an die Förderung gebunden.
Gehen Sie auf die Suche nach einem speziellen Fahrzeug oder stöbern Sie einfach in unserem Angebot.
Hier wird man später zur Fahrzeugsuche bzw. zur Anzeige der verfügbaren Fahrzeuge gelangen.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung per Mail oder postalisch.
Ahlen
jan.weber@auto-weber.com
Auto Weber GmbH & Co. KG
Herrn Jan Weber
Industriestr. 29
59229 Ahlen
Beckum
jan.weber@auto-weber.com
Auto Weber GmbH & Co. KG
Herrn Jan Weber
Hauptstr. 190
59269 Beckum
Grob lassen sich unsere Standorte durch den Hersteller voneinander abgrenzen, um den es am jeweiligen Standort geht. An unserem Standort in Ahlen dreht es sich primär um Volkswagen, während unser Standort im Beckum Anlaufstelle für Audi ist.
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